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AG Leipzig, 27.09.2000 - 49 C 5267/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietzinsminderungsrecht wegen Graffiti-Sprühereien; Mietvertragliche Begrenzung des Minderungsrechts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; Fehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietminderung bei Graffiti?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Mietminderung bei Graffiti-Sprühereien - Graffiti-Sprühereien sind bei normalen Mieträumen kein Mietmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 537
Graffiti-Schmierereien als Grund zur Mietminderung (Gewerberaum-Miete)?
Papierfundstellen
- NJW 2001, 613
- NZM 2001, 102
Wird zitiert von ... (3)
- AG Berlin-Charlottenburg, 22.06.2006 - 233 C 47/06
Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Beseitigung von Farbschmierereien an der …
Die Auffassung, es liege keine Mangel vor, wenn der Vermieter die Entstehung nicht verhindern könne (AG Leipzig, WuM 2001, 237), wird nicht geteilt. - AG Berlin-Mitte, 04.02.2015 - 7 C 43/14
Keine Beschaffenheit der Hausfassade vereinbart: Graffiti ist kein Mietmangel!
Da es sich vorliegend auch nicht um eine Luxusimmobilie bzw. eine solche handelt, die seitens des Beklagten zu repräsentativen Zwecken angemietet worden ist, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an der Außenfassade (AG Leipzig, Urteil vom 27.09.2000, Az.: 49 C 5267/00). - LG Osnabrück, 10.02.2017 - 12 S 18/17
Mietminderung bei fehlender Gebrauchstauglichkeit Mietsache
aa) Der Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 27.09.2000 (veröffentlicht in NZM 2001, 102) geht fehl.